Seitenbereiche
Beratung auf dem richtigen Kurs Steuerberater
Inhalt

Aufwendungen für die Arbeitsecke

/mandanten_info/

Arbeitszimmer versus Arbeitsecke

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zu einem Betrag von € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend gemacht werden, sofern für die betrieblichen oder beruflichen Tätigkeiten kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können die Aufwendungen unbegrenzt in voller Höhe als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Strittig war bisher, ob Aufwendungen für eine Arbeitsecke, die sich der Steuerpflichtige in seiner Privatwohnung eingerichtet hat, ebenfalls anteilig absetzbar sind.

Arbeitsecke nicht abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Abzug für die Aufwendungen für die Arbeitsecke verneint (Urteil vom 17.2.2016, X R 32/11). Der Senat verneinte generell den Steuerabzug von Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebundenen Raum. Grund hierfür ist, dass Räume, in denen sich eine Arbeitsecke befindet, regelmäßig in mehr als nur untergeordnetem Umfang zu privaten Zwecken genutzt werden.

Raumteiler

Die Raumverhältnisse waren im Klagefall wie folgt: Ein Teil des Raumes war mit einem Schreibtisch und Büroregalen ausgestattet. Im anderen Teil, abgetrennt durch ein Regal, war ein Sofa, ein Couchtisch sowie ein Esstisch mit mehreren Stühlen und ein Fernseher untergebracht. Die Abtrennung dieses überwiegenden Wohnraums durch ein Regal (Raumteiler) genügt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht, um aus dem einheitlichen Raum zwei Räume zu machen.

Stand: 27. Juli 2016

Erscheinungsdatum:

ETL Heine & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Liebe Mandanten und Geschäftspartner,

der ehemalige Standort Wangen ist seit 01.01.2023 als ETL Wangen Steuerberatungsgesellschaft mbH nun Teil der ETL Bodensee Gruppe.
Hier geht’s zur neuen Homepage!

OK