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Rechtsberatung

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Zwischen Steuerrecht und allgemeinem Recht bestehen sehr oft Wechselwirkungen. Diesbezüglich seien beispielsweise die Umgestaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Kauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen oder die Unternehmensnachfolge erwähnt.

Als interprofessionale Kanzlei bieten wir Lösungen aus einer Hand. Dies erspart aufwendige Informationswege von Kanzlei zu Kanzlei sowie die Honorierung mehrere Berater für ein und dieselbe Problemstellung.

Neben dem Steuerrecht gehören folgende Rechtsgebiete zu unserem Tätigkeitsfeld

  • WIR BERATEN SIE AUF DEM GEBIET
    -      Handelsrecht
    -      Gesellschaftsrecht
    -      Schuldrecht
    -      Sachenrecht
    -      im Erbrecht sind wir auch kompetent

  • WIR GESTALTEN FÜR SIE Z.B.:
    -      Gesellschaftsverträge
    -      Darlehensverträge
    -      Miet- und Pachtverträge
    -      Anstellungsverträge
    -      etc.

  • WIR BETREIBEN FÜR SIE
    -      gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheide)
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